19.12.2023 3 Minuten Lesedauer

KI entmystifiziert – Dein Einstieg in Künstliche Intelligenz

Mit dem Pilotprojekt “KI entmystifiziert – Dein Einstieg in Künstliche Intelligenz” möchte das Innovationsbüro die Sprachfähigkeit und Bewertungskompetenz der Mitarbeiter*innen des BMFSFJ zu KI fördern. In einer Mischung aus angeleitetem Selbststudium und Austauschformaten soll diskutiert und ausprobiert werden. Zum Start des Austauschformats “KI und Kaffee” ging es um Formen der Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz.

Sie fassen innerhalb von Sekunden den Inhalt ganzer Bücher zusammen, erzeugen fotorealistische Bilder oder stellen menschliche Stimmen täuschend echt nach – Anwendungen Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT oder Midjourney sind derzeit überall. Das bringt politische und gesellschaftliche Herausforderungen rund um Kompetenz, Regulierung und Nutzung mit sich. Mit „KI entmystifiziert – Dein Einstieg in Künstliche Intelligenz“ möchte das Innovationsbüro Grundlagenwissen zu Künstlicher Intelligenz an alle BMFSFJ-Mitarbeitenden vermitteln, Mitarbeitende in ihrer Sprach- und Fragfähigkeit zu Künstlicher Intelligenz befähigen sowie Chancen und Risiken von KI beleuchten.


Dazu setzen wir auf ein Mischangebot von Austauschformaten und Selbststudium. Die selbstbestimmte Lernreise mit Inhalten der Lernplattform KI-Campus und Elements of AI wird begleitet vom Austauschformaten „KI und Kaffee“ sowie einem Format mit Praxisbeispielen zum Ausprobieren („KI im Einsatz“). Die Trainingsinhalte sind sowohl zum Einstieg als auch zur Vertiefung geeignet.

Am 15. Februar startete das Austauschformat „KI und Kaffee“ mit einer Sitzung zu Formen der Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz. Lea Beckmann von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nannte in ihrem Input Beispiele für algorithmische Entscheidungsfindungen, die bestehende Ungleichheiten reproduzieren und verstärken: Etwa wenn KI in Bewerbungsverfahren eingegangene Bewerbungen vorsortiert und dabei das männliche Geschlecht als positives Kriterium heranzieht oder Frauen bei softwaregesteuerten Kreditvergabe-Prozessen benachteiligt. Einer von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebenen Studie und einem rechtswissenschaftlichen Gutachten zufolge berücksichtigt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Risiko potenziell diskriminierender KI-Entscheidungen bisher nicht ausreichend. Beckmann schlug daher vor, eine Auskunftsstelle für Betroffene einzurichten, kollektive Rechtsinstrumente zu stärken (z.B. über Verbandsklagen) und Schlichtungsinstrumente durch die Antidiskriminierungsstelle zu etablieren.